AGB Terminabsage Schlafmedizinisches Zentrum
AGB Kassenpatient:
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass das Schlafmedizinische Zentrum mit Terminvergaben arbeitet und zur Behandlung jeweils ein Mitarbeiter bzw. Intensivpfleger zur Verfügung steht. Bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, ist es nicht möglich, einen anderen Patienten einzubestellen.
Der Patient verpflichtet sich, Termine, die er aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unterbleibt die rechtzeitige Absage, verpflichtet sich der Patient, für den nicht wahr genommenen Termin als Ausfallhonorar einen Betrag in Höhe von 171,27 Euro zu zahlen.
Der Patient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ausfallhonorar nicht von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen wird und er dieses selbst zahlen muss.
AGB Privatpatient:
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass das Schlafmedizinische Zentrum mit Terminvergaben arbeitet und zur Behandlung jeweils ein Mitarbeiter bzw. Intensivpfleger zur Verfügung steht. Bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, ist es nicht möglich, einen anderen Patienten einzubestellen.
Der Patient verpflichtet sich, Termine, die er aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unterbleibt die rechtzeitige Absage, verpflichtet sich der Patient, für den nicht wahr genommenen Termin als Ausfallhonorar einen Betrag in Höhe von 292,80 Euro für die Diagnostiknacht und 316,70 Euro für die Titrations- bzw. Nachtitrationsnacht zu zahlen.
Der Patient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ausfallhonorar nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen wird und er dieses selbst zahlen muss.
AGB Terminabsage Praxis für HNO-Heilkunde
Der Patient wird darauf hingewiesen, dass die HNO Praxis mit Terminvergaben arbeitet und zur Behandlung Dr. Meyer mit Personal am Termin zur Verfügung steht. Bei Absagen, die nicht spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Behandlungstermin erfolgen, ist es nicht möglich, einen anderen Patienten einzubestellen.
Der Patient verpflichtet sich, Termine, die er aus von ihm zu vertretenden Gründen nicht wahrnehmen kann, spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Unterbleibt die rechtzeitige Absage, verpflichtet sich der Patient, für den nicht wahr genommenen Termin als Ausfallhonorar einen Betrag in Höhe von 30,00 Euro zu zahlen.
Der Patient wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Ausfallhonorar nicht von der privaten Krankenversicherung übernommen wird und er dieses selbst zahlen muss.
Mit dem Absenden Ihrer Daten über das Termin- Absageformular, gelten diese AGB durch Sie als anerkannt.